Arbeitsschuhe


banner_sicherheitsschuheSicherheit und Komfort bei allen Tätigkeiten.

Viele Produktionsarbeiter und Handwerker kennen das Thema Arbeitsschuhe aus den Eff-Eff. Sie unterliegen bei Ihrer täglichen Arbeit der Kleider- und Schuhordnung Ihres Unternehmens. Aber auch Sie haben die Auswahl zwischen Arbeitsschuhen und Arbeitsschuhen mit Komfort und individuellen Einlagen, die auf Ihren Fuß abgestimmt sind.

Gemäß Baumusterprüfung müssen Ihre Arbeitsschuhe nach DIN EN 20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347 getragen werden. Das bedeutet, dass durch die Baumusterprüfung kleinste Abänderungen am Schuh bereits unzulässig sind. Dennoch haben bisher die Berufsgenossenschaft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher eine Ausnahmeregelung hinsichtlich orthopädische Zurichtungen und Einlagen bei Arbeitsschuhen geduldet. Diese Ausnahmeregelung wurde nun jedoch leider ersatzlos gestrichen.

Einlagen und orthopädische Zurichtungen bei Arbeitsschuhen ab sofort unzulässig. Was nun?

Da die Haftung für Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen ab sofort nicht mehr greift und Sie auch keinerlei Abänderungen Ihrer Schuhe durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet oder bezuschusst bekommen, wurde die Kostenübernahme per DGUV Regel 112-191 (bisher BGR 191) neugeregelt.

Dennoch gibt es für Sie immer noch die Möglichkeit sich Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen nach der Baumusterprüfung zu kaufen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, für sich den richtigen und rechtlich korrekten Arbeitsschuh bei uns zu finden.

Mit unserem speziellen Fußvermessungs-Verfahren können wir Sie individuell beraten und für Sie das beste und bequemste Modell finden, mit welchem Sie garantiert beschwerdefrei arbeiten können.

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Kooperationspartner

Durch starke Zusammenarbeit mit unseren Systempartnern können wir Ihnen eine optimale Versorgung bieten. Gerne beraten wir Sie auch bezüglich Ihrer Möglichkeiten zur Kostenerstattung Ihrer Arbeitsschuhe bei gesetzlichen Krankenkassen.

Unsere Marken

 

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